Filmeinreichung

Das 36. Internationale Kinderfilmfestival LUCAS findet vom 22. bis 29. September 2013 statt.

Das Einreichformular finden Sie hier als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen und hier als Word-Formular (1MB).

Formular und Sichtungs-DVD müssen per Post bis zum 31. Mai 2013 eingesandt worden sein.

Die Anmeldung zur Teilnahme am 36. Internationalen Kinderfilmfestival LUCAS 2013 gilt als Anerkennung des nachstehenden Reglements.

Das Regularium des 36. Internationalen Kinderfilmfestistivals LUCAS als PDF zum Download.

 

REGULARIUM 2013

1. Ort und Datum:

Das 36. LUCAS – Internationale Kinderfilmfestival findet vom 22. bis zum 29. September 2013 in Frankfurt am Main, Deutschland statt.

2. Organisation:

Veranstalter und Träger ist das Deutsche Filminstitut – DIF e.V., Frankfurt am Main. LUCAS – Internationales Kinderfilmfestival ist Mitglied der European Children’s Film Association (ECFA).

3. Ziel:

LUCAS – Internationales Kinderfilmfestival ist eine Veranstaltung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es soll einen Überblick über neue internationale Kinderfilmproduktionen geben und darüber hinaus Verleiher in der Bundesrepublik Deutschland motivieren, neue Kinderfilme in ihr Programm aufzunehmen.

4. Wettbewerb und Programm:

Das Festival besteht aus verschiedenen Wettbewerbsprogrammen und einer Sonderreihe mit jährlich wechselndem Schwerpunkt. Die diesjährigen Wettbewerbe umfassen Spielfilm für Kinder, Kurzfilm für Kinder, Kurzanimation für Kinder sowie Spielfilm für Jugendliche.

Zum Wettbewerb zugelassen sind Filme ab einer Mindestlänge von 3 Minuten bis hin zu Filmen mit voller Spielfilmlänge.

Am Wettbewerbsprogramm Kinderfilm dürfen nur Filme teilnehmen, die:

a) innerhalb der Jahre 2012/2013 fertiggestellt wurden.

b) in Deutschland noch nicht kommerziell ausgewertet wurden, d.h. keinen Kinoverleih, keine Fernsehausstrahlung und keine Veröffentlichung im Home Entertainment in Deutschland vor Festivalende.

c) englische Untertitel haben, solange die Originalsprache weder Deutsch noch Englisch ist.

Vorrang haben Werke, die noch nie aufgeführt wurden, und solche, die an noch keinem anderen Kinderfilmwettbewerb teilgenommen haben.

5. Nominierung:

Die Auswahl der Filme für das Festivalprogramm erfolgt nach Sichtung durch eine Auswahlkommission, die von dem Veranstalter berufen wird. Die Festivalleitung kann Filme für das Wettbewerbsprogramm und die Sonderreihe unabhängig einladen. Es bestehen keine rechtlichen Ansprüche auf die Teilnahme am Wettbewerb.

Für alle Filme, die in das Wettbewerbsprogramm aufgenommen werden, wird eine Urkunde ausgestellt. Die Urkunde erhält die Regisseurin/der Regisseur.

Der Langfilmwettbewerb für Kinder umfasst mindestens zehn Titel, der Kurzfilmwettbewerb insgesamt mindestens zwölf Produktionen. Der Jugendfilmwettbewerb zeigt wenigstens sechs Filme.

6. Nachdem die Teilnahme des Films am Festival öffentlich bekannt gegeben ist, kann der Film nicht mehr aus dem Festivalprogramm zurückgezogen werden.

7. Preisvergabe:

Die Festivalleitung beruft für den Kinderfilmwettbewerb eine paritätisch besetzte Jury bestehend aus acht Personen – vier erwachsenen Fachleuten und vier Kindern.

Die LUCAS-Jury vergibt den LUCAS Hauptpreis in Höhe von 7.500 Euro an einen Spiel- oder Dokumentarfilm aus dem Wettbewerbsprogramm Kinderfilm. Dieses Preisgeld erhält die Produktionsfirma.

Die Jury vergibt außerdem einen LUCAS für den besten Kurzfilm (Spiel- oder Dokumentarfilm) für Kinder dotiert mit 3.000 Euro sowie einen LUCAS für den besten Animationskurzfilm für Kinder dotiert mit 3.000 Euro. Die Kurzfilmpreise werden jeweils an den Regisseur/die Regisseurin vergeben.

Darüber hinaus vergibt das Publikum unter allen Filmen des Langfilmwettbewerbs für Kinder in direkter Abstimmung einen undotierten Preis.

Der Jugendfilmpreis wird vergeben von einer Jury von Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren. Er ist bis auf Weiteres nicht dotiert.

Weitere Preise internationaler Verbände oder anderer Institutionen können nach Beschluss der Festivalleitung hinzukommen. Diese werden ggf. auf der Festivalwebsite zusätzlich angekündigt.

8. Sichtungskopien (nur DVD) für die Vorauswahl der zum Wettbewerb angemeldeten Filme müssen bis spätestens 31. Mai 2013 in Frankfurt eingetroffen sein, versehen mit folgendem Vermerk: “Kein kommerzieller Wert, nur für kulturelle Zwecke”. Auch die Sichtungskopien müssen bereits Englisch untertitelt sein, wenn die Originalsprache weder Deutsch noch Englisch ist.

9. Die zur Auswahlsichtung eingereichten DVDs werden nicht zurückgeschickt.

10. Die Anmeldung der Filme muss bis zum 31. Mai 2013 erfolgen an:

Deutsches Filminstitut – DIF e.V.
LUCAS – Internationales Kinderfilmfestival
Schaumainkai 41
60596 Frankfurt am Main

Bitte entnehmen Sie dem Anmeldebogen, welche Dokumente Sie der Anmeldung beifügen müssen. Das Festival hat das Recht, alle Bild- und Pressematerialien ohne Einschränkung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.

11. Screening Format:

In der Regel können am Festival nur Filme als 35mm-Kopie oder DCP teilnehmen.

12. Kopientransport:

Die Filme, die von der Auswahlkommission für das Festivalprogramm benannt werden,

müssen als Filmkopie bis spätestens 16. August 2013 beim Veranstalter eingetroffen sein. Die genaue Adresse des Filmlagers erfahren die Produktionsfirmen spätestens bis zum 02. August 2013.

Kein Film der Wettbewerbsprogramme wird vor Ende des Festivals weiterversandt.

Die Filmkopien müssen versehen sein mit folgendem Vermerk: “Kein kommerzieller Wert, nur für kulturelle Zwecke”. Die Wertangabe für eine mögliche Zollerklärung darf 10,- US $ nicht übersteigen.

13. Transportkosten:

Der jeweilige Absender trägt die Kosten für einen Versandweg der Filmkopie. Den Transport zum Festival trägt die Produktion, bzw. das vorhergehende Festival. Den Weitertransport nach dem Internationalen Kinderfilmfestival LUCAS trägt der Veranstalter.

14. Versicherung:

Die Filme sind für die Dauer der Übernahme mit ihrem Kopienwert voll versichert; als Dauer der Übernahme gilt die Zeit vom registrierten Eingang beim Veranstalter bis zur Übergabe zum Rückversand an den Spediteur.

15. Alle Filme der Wettbewerbsprogramme werden in der Regel zweimal gespielt.. Weitere Screenings sind im Rahmen der Preisverleihung, bzw. der Gewinnervorführungen am letzten Festivaltag erlaubt. Darüber hinaus werden Wiederholungen ggf. von der Festivalleitung mit den Produktionsfirmen abgesprochen. Über die genauen Tage und Uhrzeiten werden die Produktionsfirmen vorab schriftlich informiert.

16. Sichtungsmarkt:

Alles eingesandte Sichtungsmaterial ist automatisch Bestandteil des LUCAS Sichtungsmarktes / Screening Club und steht zur individuellen Sichtung zur Verfügung. Alle Akkreditierten haben freien Zugang zu den Sichtungsplätzen.

 

Über alle in diesen Richtlinien enthaltenen Fragen entscheidet die Festivalleitung. Dieses Reglement ist in deutscher und englischer Sprache abgefasst.

Im Zweifel gilt die deutsche Fassung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.